Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
2. Angebot und Vertragsabschluss
3. Lieferung
4. Verpackung
5. Mängelrüge
6. Verjährung
7. Preise, Zahlungsbedingungen, Mitwirkungspflichten des Käufers
7.1. Preisänderungen durch Lieferanten der Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH bleiben in jedem Falle vorbehalten und können an den Käufer weitergegeben werden. Für die Rechnungsstellung sind allein die von den Werken oder Auslieferungslagern des Verkäufers beim Abgang ermittelten Mengen, Massen und Gewichten maßgebend. Die Rechnungen der Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH sind sofort nach Erhalt rein netto zahlbar, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist die Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH berechtigt, den Kaufpreis in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank ab dem Verfalltag zu verzinsen. Ein weitgehender Verzugsschaden bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH ist darüber hinaus berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten, bis der Käufer die offenen Forderungen vollständig beglichen hat. Die Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH behält sich das Recht vor, die Forderungen an Dritte abzutreten.
7.2. Der Käufer unterstützt die Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Der Käufer ist verpflichtet, die von ihm zu erbringenden Leistungen (z.B. Bekanntgabe der Lieferanschrift, Lieferung der Etiketten, Lieferung der geeigneten Verpackungen, Lieferung der gestellten Rohstoffe) rechtzeitig zu erbringen. Im Falle des Verzuges des Käufers ist die Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH berechtigt, ihre bis dahin entstandenen Herstellungskosten abzurechnen. Der Verzug des Käufers tritt in dem Falle spätestens 24 Tage nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung durch die Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH ein.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum der Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH bis der Käufer sämtliche Forderungen insbesondere Forderungen aus noch laufenden Wechseln und Schecks, sowie die Forderungen aus dem jeweiligen Saldo der Geschäftsbeziehung mit der Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH beglichen hat.
8.3. Sollte der Progressionsvorbehalt durch Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung erlöschen, so tritt der Käufer bereits jetzt die ihm zustehenden Rechte an dem neuen Bestand oder der neuen Sache in de Höhe des jeweiligen Rechnungswerts der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware an die Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH ab. Der Käufer verwahrt den neuen Bestand oder die neue Sache unentgeltlich für die Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH. Die entstandenen Miteigentumsrechte sollen ebenfalls als Progressionsvorbehalt für die Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH gelten.
8.4. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterzuverfolgen, solange er sich nicht mit den Leistungen an die Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH im Verzug befindet. Der Käufer ist verpflichtet mit seinen Kunden einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren. Die Forderung des Käufers aus der Weiterveräußerung gilt schon jetzt in Höhe des auf die Progressionsvorbehalt entfallenden Kaufpreises als an die Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH abgetreten. Die Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH nimmt diese Abtretung bereits heute an. Der Eigentumsvorbehalt erlischt im Falle der Weiterveräußerung oder mit der Zahlung des vollständigen Kaufpreises an die Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH. Sollte der Verkäufer mit seinen Kunden eine Kontokorrentabrede treffen, oder getroffen haben, die dazu führt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung nicht unmittelbar auf die Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH übergeht, so gilt die Forderung aus dem Kontokorrentverhältnis gegen den Abnehmer des Käufers schon jetzt als an die Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH abgetreten. Die Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH nimmt wiederum diese Abtretung hiermit an. Sämtliche Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, die aufgrund dieser Bedingung an die Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH abgetreten wurden, dienen in demselben Umfang zur Sicherung der Forderung, wie die Vorbehaltsware selbst.
8.5. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotzdem ermächtigt. Die dem Käufer von der Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH erteilte Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Die Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH wird aber selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen der Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer hat die Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vorbehaltseigentum ausgebracht werden.
8.6. Sollte der Käufer in Folge von Beschädigungen, Minderungen, Verlust oder anderwertigem Untergang der Vorbehaltsware Ansprüche gegen einen Versicherer oder sonstige Dritte erwerben, so werden diese Ansprüche mit allen Nebenrechten im Umfang des Wertes der Vorbehaltsware im Lieferzeitpunkt schon jetzt an die Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH abgetreten, die die Abtretung hiermit annimmt.
8.7. Der Eigentumsvorbehalt ist in dieser Weise bedingt, dass er mit der vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres erlischt. In diesem Falle geht das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer über und die abgetretenen Forderungen stehen ebenfalls dem Käufer zu.
8.8. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen der Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH um mehr als 20%, so wird die Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach Wahl der Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH freigeben.
9. Zahlungsbedingungen
9.1. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb des auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziels in der Rechnungswährung oder im Gegenwert in Euro gemäß offiziellem Umrechnungskurs ohne Abzug fällig. Beanstandungen der Rechnung sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum gilt die Rechnung als anerkannt.
9.2. Ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers wird im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nicht zulässig, soweit dessen Gegenforderung durch die Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH schriftlich anerkannt wird, oder rechtskräftig festgestellt wurde.
9.3. Wird die Rechnung nicht beglichen, ist die Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH berechtigt, den unter Ziffer 7.2. dieser Bedingungen vereinbarten Zinssatz zu verlangen.
9.4. Die Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH ist berechtigt, trotz eventuell anders lautenden Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. In diesem Fall wird die Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH den Käufer unverzüglich über Art und Höhe der erfolgten Verrechnung informieren.
9.5. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH über den Betrag verfügen kann. Schecks und Wechsel werden ausschließlich erfüllungshalber angenommen.
9.6. Befindet sich der Käufer gegenüber der Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH mit Zahlungsverpflichtungen um mehr als 14 Tage in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
9.7. Der Firma BEAUTY PRODUCTION GmbH gegenüber bestehende Forderungen dürfen nur mit deren vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
10. Haftung
11. Erfüllungsort
12. Gerichtsstand/Schlussbestimmung
12.2. Die Durchführung des Vertrages, sowie seine rechtliche Bewertung, unterliegt dem deutschen Recht, unabhängig, ob der Vertrag im In- oder Ausland abgeschlossen wurde. In jedem Fall gilt, unter Ausschluss ausländischen Rechts insbesondere unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts und des Rechts der Europäischen Union, nur deutsches Recht.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen diese Vertrages, einschließlich dieser Regelung, ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Nur in sinnvoller Kombination und Menge der eingesetzten Rohstoffe kann ein Produkt seinen vollen Nutzen und seine Wirksamkeit effektiv entfalten. Von höchster Priorität ist daher für BEAUTY PRODUCTION die enge Zusammenarbeit mit modernen Laboren und deren aktuellen Know-How. Unser gemeinsames Wissen ist Garant für ein qualitätsvolles Produkt. Partizipieren Sie an unserem potenzierten Wissen!